Home    Was sind die wichtigsten Schritte beim Kauf oder Verkauf von Immobilien auf Ibiza?

Zunächst ist eine Ausländer-ID (NIE) nötig, um in Spanien administrative oder finanzielle Formalitäten abzuwickeln. Eine NIE kann innerhalb von circa drei Wochen ausgestellt werden.
Im Anschluss beginnen gemäß des verfügbaren Budgets die Immobilienbesuche, woraufhin die Auswahl der Immobilie erfolgt.

Unsere Agentur kümmert sich um die Verhandlungs- und Transaktionsbedingungen, um sicherzustellen, dass der bestmögliche Kaufpreis erzielt wird.

Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung einer Verpflichtung zur Veräußerung zwischen Käufer und Verkäufer, die in einer Vorauszahlung von 10 % des Verkaufspreises resultiert. Die Immobilie wird daraufhin vom Markt genommen und der vorläufige Vertrag wird rechtskräftig.

In Spanien besteht keine zeitliche Begrenzung für die Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, d.h. die beteiligten Parteien können sofort den Notar aufsuchen, um den Vertrag zu unterzeichnen. Allerdings sollte die für die Verifizierung aller Dokumente benötigte Zeit berücksichtigt werden.

In Spanien sind die Aufgaben des Notars beim Verkauf einer Immobilie darauf beschränkt, dass er der Unterzeichnung des Vertrags beiwohnt und diesen beglaubigt. Das heißt, dass er an der Redigierung der Dokumente vor dem eigentlichen Verkauf nicht beteiligt ist und auch in die vorbereitenden gesetzlichen, administrativen oder städteplanerischen Aspekte nicht involviert ist. Die Notargebühren belaufen sich auf circa 0,1 % des Verkaufspreises (bzw. mindestens €400).

Sie können sich gern an ibiza-services.com wenden, wenn wir Sie zu diesem Termin begleiten sollen. Dieser Service ist in unseren Gebühren enthalten. Bei den meisten unserer Transaktionen werden die Dienste eines Rechtsanwaltes nicht benötigt.

Je nach Komplexität bzw. bei potenziell außergewöhnlichen Situationen kann es jedoch vorkommen, dass wir Ihnen raten, einen Anwalt zu konsultieren. Wenn Sie es bevorzugen würden, für die Vertragsdokumente einen rechtlichen Beistand heranzuziehen, dann sollten die Gebühren für die Dienste des Anwalts zuvor besprochen werden, statt eine Provision für den Verkaufspreis zu vereinbaren. Die erstgenannte Lösung ist kostengünstiger.

Die Gesamtkosten für den ganzen Vorgang belaufen sich auf zwischen 8 % und 13 % des Verkaufspreises. Die wichtigsten geltenden Steuern sind die Grunderwerbssteuer (ITP) und die Öffentliche Beurkundungssteuer (IAJD).

Schließt der Käufer für die Finanzierung der Immobilie ein Darlehen ab, dann werden diese Mittel erst freigegeben, wenn der Verkaufsvertrag unter notarieller Aufsicht unterzeichnet wurde. Um in Spanien Immobilien erwerben zu können, ist ein spanisches Bankkonto erforderlich. Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio von zum Verkauf stehenden Apartments auf Ibiza und Formentera.

Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio von zum Verkauf stehenden Villas und Häusern auf Ibiza und Formentera.

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